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Ausbildungsvergütung
- Was bleibt übrig?


Der Beginn einer Ausbildung bedeutet auch, dass man - meistens - zum ersten Mal regelmäßig eigenes Geld verdient. Was Sie während der Lehre "brutto" verdienen, stimmt leider nicht mit dem überein, was "netto" ausgezahlt wird.

Hier ein Beispiel für eine Gehaltsabrechnung eines Auszubildenden mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 500,00 Euro.


Ausbildungsvergütung:................................................500,00 Euro

Vermögenswirksame Leistungen (VL) des
Arbeitgebers (je n. Tarifvertrag unterschiedlich hoch)......40,00 Euro

Steuer- und sozialversicherungspflichtiges
Bruttogehalt..................................................................540,00 Euro


Abzüge:

Lohnsteuer........................................................................0,00 Euro
Kirchensteuer....................................................................0,00 Euro
Solidaritätszuschlag...........................................................0,00 Euro

Krankenversicherung (50% von z.B. 14,0 %)..................37,80 Euro
Pflegeversicherung (50 % von 1,7 %)................................4,59 Euro
Rentenversicherung (50 % von 19,5 %)..........................52,65 Euro
Arbeitslosenversicherung (50 % von 6,5 %)....................17,55 Euro

Gesetzliches Nettogehalt.............................................427,41 Euro

Abführung der VL (z.B. auf Bausparvertrag).....................40,00 Euro

überweisung Nettogehalt auf Girokonto.....................387,41 Euro




Als Azubi hat man Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Diese werden der Ausbildungsvergütung hinzugerechnet und dann direkt vom Arbeitgeber auf ein entsprechendes, von Ihnen abgeschlossenes Anlagekonto überwiesen.

Wenn Sie nicht viel Geld verdienen, haben Sie auch keine Lohn- und ggf. Kirchensteuer zu zahlen. Erst wenn Sie über dem sogenannten Existenzminimum (2003: ca 860 Euro monatlich) verdienen, fallen auch Steuern an. Dieses sind bei geringem Einkommen niedrig und können bei steigendem Einkommen bis knapp die Hälfte des Bruttogehalts betragen.

Anhand des Beispiels sieht man, dass insbesondere durch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einiges von der Ausbildungsvergütung abgezogen wird. Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber einbehalten und an den zuständigen Träger der Sozialversicherungen abgeführt. Der Arbeitgeber selbst zahlt die gleichen Beiträge noch einmal als sogenannten Arbeitgeberanteil. Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt der Arbeitgeber ganz. Deshalb erscheint sie auch nicht auf der Gehaltsabrechnung.

Die überweisung des Nettogehaltes erfolgt immer auf ein Girokonto, da Sie bei einer Bank, Sparkasse oder der Post eröffnen können.

(19.07.2004)